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IDO DNS Service

Auftragsverarbeitung

Wer mit diesem Dienst fremde Netze betreut, braucht diesen Vertrag. Hier steht er vollständig — vor der Buchung, nicht erst danach.

Angenommen wird er im Kundenbereich, mit Namen und Funktion — die elektronische Form ist nach Art. 28 Abs. 9 DSGVO zulässig. Nötig ist er, sobald Sie Ihr erstes Kundennetz anlegen; bis dahin steht er Ihnen nur zum Lesen offen. Konto anlegen

Inhalt

Fassung 2026-09-09 · Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO

Zwischen wem

Auftraggeber (Verantwortlicher bzw. Auftragsverarbeiter)
Ihr Unternehmen — die Anschrift wird aus Ihren Kontodaten übernommen.
Auftragnehmer (Unterauftragsverarbeiter)
IDO GmbH
Anderslebener Straße 40
39387 Oschersleben

1. Gegenstand und Dauer

Der Auftraggeber betreut mit dem Dienst IDO DNS Service die Netze seiner eigenen Kunden. Gegenüber diesen Kunden ist er verantwortlich oder deren Auftragsverarbeiter; der Auftragnehmer wird für ihn als (Unter-)Auftragsverarbeiter tätig. Dieser Vertrag konkretisiert die Pflichten aus Art. 28 DSGVO für die Leistungen, die der Auftraggeber gebucht hat.

Der Vertrag gilt für die Dauer des Hauptvertrages und endet mit ihm. Er kann unabhängig vom Hauptvertrag nicht gesondert gekündigt werden, solange der Dienst genutzt wird.

2. Art und Zweck der Verarbeitung

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich, um die vom Auftraggeber gebuchten Leistungen zu erbringen:

  • Namensauflösung (DynDNS): Entgegennahme der vom Anschluss gemeldeten IP-Adresse und Veröffentlichung im DNS unter dem vergebenen Hostnamen.
  • Fernzugriff: Vermittlung verschlüsselter Verbindungen zwischen den Gegenstellen eines Kundennetzes. Der Vermittlungsserver entschlüsselt ein Paket, um zu erkennen, wohin es gehört, und verschlüsselt es für die Gegenseite erneut. Für diesen Augenblick liegen die übertragenen Daten auf dem Server des Auftragnehmers offen. Inhalte werden weder mitgelesen noch aufgezeichnet.
  • Fernwartung im Browser: Vermittlung von RDP-, SSH- und VNC-Sitzungen über einen dem Auftraggeber allein zugeordneten Zugangsserver. Sitzungsinhalte werden nicht aufgezeichnet.
  • Cloud-Speicher: Bereitstellung von Speicherplatz. Die Verschlüsselung der Sicherungen nimmt der Auftraggeber vor, bevor die Daten übertragen werden; der Auftragnehmer kennt die Passphrase nicht und kann sie nicht wiederherstellen.

Eine Verarbeitung zu eigenen Zwecken des Auftragnehmers — insbesondere zu Werbung, Profilbildung oder Weitergabe an Dritte — findet nicht statt.

3. Art der Daten und Kreis der Betroffenen

Verarbeitete Daten
IP-Adressen der Anschlüsse und Gegenstellen; die vom Auftraggeber vergebenen Namen für Kundennetze, Gegenstellen und Hostnamen; öffentliche Schlüssel und Adressen im Tunnelnetz; Zeitpunkt der letzten Verbindung und übertragene Datenmenge je Gegenstelle; Umfang der abgelegten Sicherungen. Inhaltsdaten werden nur durchgeleitet, nicht gespeichert.
Kreis der Betroffenen
Beschäftigte und Beauftragte des Auftraggebers sowie Beschäftigte, Beauftragte und Anschlussinhaber seiner Kunden, deren Netze und Geräte über den Dienst erreichbar gemacht werden.

4. Weisungen

Der Auftragnehmer verarbeitet die Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers. Als Weisung gelten dieser Vertrag, der Hauptvertrag und die Eingaben, die der Auftraggeber im Kundenbereich vornimmt — insbesondere das Anlegen und Löschen von Kundennetzen, Gegenstellen, Hostnamen und Sicherungszielen. Weitere Weisungen sind in Textform an info@idodns.de zu richten und werden protokolliert.

Hält der Auftragnehmer eine Weisung für rechtswidrig, teilt er dies mit und darf die Ausführung aussetzen, bis der Auftraggeber sie bestätigt oder ändert. Zu einer Verarbeitung aufgrund einer Rechtspflicht unterrichtet der Auftragnehmer den Auftraggeber vorab, soweit das Gesetz dies nicht verbietet.

5. Vertraulichkeit

Der Auftragnehmer setzt zur Verarbeitung nur Personen ein, die zur Vertraulichkeit verpflichtet oder einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterworfen sind. Die Verpflichtung besteht über das Ende der Tätigkeit hinaus fort.

6. Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

Der Auftragnehmer unterhält die in Anlage 1 beschriebenen Maßnahmen. Er darf sie fortentwickeln, solange das Schutzniveau nicht unterschritten wird.

7. Unterauftragsverarbeiter

Der Auftraggeber stimmt dem Einsatz der folgenden weiteren Auftragsverarbeiter zu:

Hetzner Online GmbH, Gunzenhausen
Betrieb der Server und der DNS-Zone. Serverstandort Deutschland. Zwischen dem Auftragnehmer und diesem Dienstleister besteht ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
Stripe Payments Europe, Ltd., Dublin
Abwicklung der Zahlungen. Betroffen sind ausschließlich die Vertrags- und Zahlungsdaten des Auftraggebers selbst, nicht die Daten seiner Kunden.
Internet Security Research Group (Let's Encrypt), USA
Ausstellung der Zertifikate für Geräte in den Netzen des Auftraggebers. Übermittelt werden ausschließlich die Namen aus der jeweiligen Bestellung; sie sind mit der Ausstellung ohnehin in der öffentlichen Zertifikatstransparenz einsehbar. Die Übermittlung stützt sich auf Art. 49 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Einen Wechsel oder die Aufnahme eines weiteren Unterauftragsverarbeiters teilt der Auftragnehmer mindestens vier Wochen vorher in Textform mit. Der Auftraggeber kann innerhalb von zwei Wochen widersprechen; widerspricht er, kann jede Seite den Hauptvertrag zum geplanten Wechsel kündigen.

8. Unterstützung des Auftraggebers

Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber im Rahmen des technisch Möglichen bei der Beantwortung von Anträgen betroffener Personen (Art. 12 bis 23 DSGVO) sowie bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und der Meldung von Verletzungen (Art. 32 bis 36 DSGVO). Wendet sich eine betroffene Person unmittelbar an den Auftragnehmer, leitet er sie an den Auftraggeber weiter.

Eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten meldet der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnis, mit den ihm bekannten Angaben nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO.

9. Löschung und Rückgabe

Nach Beendigung des Hauptvertrages löscht der Auftragnehmer die verarbeiteten Daten, sobald sie nicht mehr für die Abwicklung benötigt werden. Der Auftraggeber kann seine Daten bis zur Beendigung selbst exportieren; danach besteht kein Anspruch auf Herausgabe. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten — insbesondere für Rechnungen — bleiben unberührt; die davon erfassten Daten werden gesperrt und nicht weiter verarbeitet.

10. Nachweise und Überprüfung

Der Auftragnehmer weist die Einhaltung dieses Vertrages auf Anforderung in Textform nach. Genügt das nicht, kann der Auftraggeber nach rechtzeitiger Ankündigung während der üblichen Geschäftszeiten eine Überprüfung vornehmen oder durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer vornehmen lassen, der kein Wettbewerber des Auftragnehmers ist. Der Auftragnehmer kann den dadurch entstehenden Aufwand nach seinen üblichen Sätzen berechnen, sofern die Überprüfung häufiger als einmal jährlich und ohne besonderen Anlass erfolgt.

11. Haftung und Schlussbestimmungen

Für die Haftung gelten Art. 82 DSGVO und die Regelungen des Hauptvertrages. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam. Es gilt deutsches Recht.

Anlage 1 — Technische und organisatorische Maßnahmen

Vertraulichkeit
Der Zugang zum Kundenbereich erfolgt ausschließlich über TLS. Kennwörter werden als Hash gespeichert und sind nicht rückrechenbar. Die Netze verschiedener Kunden sind auf dem Vermittlungsserver durch ein durchgesetztes Regelwerk getrennt; die Trennung ist eine Regel auf dem Server und keine Absprache zwischen den Geräten. Die privaten Schlüssel der Gegenstellen entstehen auf dem Gerät des Kunden und liegen dem Auftragnehmer nicht vor. Jeder Fernwartungskunde erhält einen eigenen Zugangsserver, keinen gemeinsam genutzten.
Integrität
Der Verkehr im Fernzugriff ist auf beiden Teilstrecken mit WireGuard verschlüsselt. Für Geräte in Kundennetzen können Zertifikate einer öffentlichen Zertifizierungsstelle ausgestellt werden. Änderungen an Konten, Kundennetzen und Gegenstellen werden mit Zeitpunkt und auslösendem Konto protokolliert; das Protokoll ist für den Auftraggeber einsehbar.
Verfügbarkeit und Belastbarkeit
Die Server stehen in einem Rechenzentrum in Deutschland mit unterbrechungsfreier Stromversorgung und redundanter Anbindung. Die Datenbank wird täglich gesichert. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht zugesagt; maßgeblich ist der Hauptvertrag.
Belastbarkeit der Wiederherstellung
Die Wiederherstellung aus der Sicherung wird regelmäßig erprobt. Für die Sicherungen, die der Auftraggeber in den Cloud-Speicher legt, trägt er die Wiederherstellbarkeit selbst — der Auftragnehmer kennt die Passphrase nicht.
Trennungsgebot
Daten verschiedener Auftraggeber sind in der Datenbank durch die Zuordnung zum Konto getrennt; jede Abfrage der Anwendung ist auf das angemeldete Konto beschränkt. Kundennetze desselben Auftraggebers liegen in getrennten Adressbereichen und erreichen einander nicht.
Auftragskontrolle
Zugriffe von Beschäftigten des Auftragnehmers auf Kundendaten erfolgen nur zur Störungsbeseitigung und werden protokolliert. Eine Einsicht in Inhalte übertragener Verbindungen findet nicht statt.

Anlage 2 — Anfragen und Ansprechpartner der Endkunden

Nutzt der Auftraggeber das Ticketsystem („Anfragen“), verarbeitet der Auftragnehmer in seinem Auftrag zusätzlich die folgenden Daten:

Ansprechpartner der Endkunden
Name, E-Mail-Adresse, wahlweise Telefonnummer und Funktion der Personen, die der Auftraggeber je Kundennetz als Ansprechpartner hinterlegt. Eine E-Mail-Adresse wird erst nach Bestätigung durch ihren Inhaber angeschrieben.
Inhalte der Anfragen
Betreff, Verlauf der Nachrichten zwischen Auftraggeber und Ansprechpartner, interne Notizen des Auftraggebers, Statuswechsel, Zeitpunkte, Anhänge sowie die Kennungen der ausgetauschten E-Mails (Message-ID). Der Bezug zu einer Gegenstelle, einem Zertifikat oder einer Fernwartungssitzung wird gespeichert, damit der Endkunde im Zugriffsnachweis sieht, weshalb ein Zugriff stattfand.
Kundenlink
Ein Ansprechpartner liest und beantwortet seine Anfrage über einen Link ohne eigenes Konto. Der Link ist ein Zufallswert; in der Datenbank liegt nur sein Prüfwert. Er verfällt 90 Tage nach der letzten Nutzung. Hinterlegt der Auftraggeber einen eigenen Mailserver, wird kein Kundenlink vergeben.
Zugangsdaten eines eigenen Mailservers
Der Auftraggeber kann Servername, Benutzername und Passwort seines eigenen Mail- und Postfachzugangs hinterlegen. Die Passwörter werden verschlüsselt gespeichert (XSalsa20-Poly1305) und ausschließlich verwendet, um in seinem Auftrag Nachrichten zu versenden und aus seinem Postfach abzuholen. Sie werden nicht angezeigt und nicht weitergegeben; er kann sie jederzeit löschen.
Zweck
Bearbeitung von Support- und Wartungsanfragen der Endkunden des Auftraggebers und Nachweis der Bearbeitung gegenüber diesen Endkunden. Eine andere Nutzung, insbesondere zu Werbezwecken, findet nicht statt.
Löschung
Ansprechpartner löscht der Auftraggeber selbst; mit dem Kundennetz oder dem Konto werden sie mitgelöscht. Abgeschlossene Anfragen samt Anhängen löscht der Auftragnehmer nach der in der Anwendung genannten Frist (Vorgabe 24 Monate nach Abschluss). Der Auftraggeber kann jede Anfrage vorher als Textdatei ausleiten.
Empfänger
E-Mails aus Anfragen werden über den Mailserver des Auftragnehmers versendet und — sofern eingerichtet — über ein Postfach des Auftragnehmers empfangen. Sie tragen den Namen des Auftraggebers als Absendernamen; die Absenderadresse gehört dem Auftragnehmer.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass er seine Endkunden über diese Verarbeitung nach Art. 13 DSGVO informiert. Die Erfassung von Ansprechpartnern setzt die Annahme dieses Vertrages voraus.