Allgemeine Geschäftsbedingungen
Inhalt
Stand: 16.10.2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung von IDO DNS Service zwischen der IDO GmbH, 39387 Oschersleben (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, sofern der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich zustimmt.
§ 2 Gegenstand der Leistung
Der Anbieter erbringt je nach gebuchtem Tarif eine oder mehrere der folgenden Leistungen. Welche davon geschuldet sind, ergibt sich aus der Bestellung.
(1) Dynamischer DNS-Dienst
Der Kunde erhält je gebuchtem Kontingent einen oder mehrere Hostnamen unterhalb der Zone idodns.de sowie Zugangsdaten, mit denen sein Router oder ein anderes Gerät die jeweils aktuelle IP-Adresse melden kann. Der Anbieter trägt die gemeldete Adresse als A- beziehungsweise AAAA-Record im Domain Name System ein.
Die Hostnamen werden vom Anbieter vergeben. Ein Anspruch auf einen bestimmten Namen besteht nicht.
(2) Fernzugriff
Der Anbieter stellt je gebuchtem Kundennetz einen verschlüsselten Tunnel (WireGuard) über einen von ihm betriebenen Vermittlungsserver bereit. Der Kunde legt die Gegenstellen selbst an und erhält je Gegenstelle eine Konfiguration. Der geheime Teil des Schlüsselmaterials entsteht beim Kunden und wird vom Anbieter nicht gespeichert; er kann deshalb auch nicht wiederhergestellt werden.
Der Anbieter vermittelt die Verbindung. Welche Geräte innerhalb eines Kundennetzes erreichbar sind und wer darauf zugreifen darf, bestimmt allein der Kunde.
(3) Cloud-Speicher
Der Anbieter stellt je gebuchtem Sicherungsziel Speicherplatz in der gebuchten Größe bereit, erreichbar über SSH, SFTP und darauf aufsetzende Protokolle. Jedes Ziel ist ein eigener, von anderen Kunden getrennter Speicher.
Der Anbieter stellt den Speicherplatz bereit — nicht die Sicherung selbst. Welche Daten wann und mit welchem Programm dorthin gesichert werden, bestimmt und verantwortet der Kunde. Einzelheiten regelt § 4.
Fernwartung im Browser
Der Anbieter stellt einen Zugang bereit, über den der Kunde Geräte in den von ihm betreuten Netzen per RDP, SSH oder VNC im Browserfenster bedienen kann. Die Verbindung läuft über den Fernzugriff; die Leistung setzt einen entsprechenden Tarif voraus. Die Sitzung selbst wird nicht aufgezeichnet.
Zertifikate für Geräte im Kundennetz
Der Anbieter stellt für Geräte in den Netzen des Kunden Zertifikate einer öffentlich anerkannten Zertifizierungsstelle aus und erneuert sie vor Ablauf. Der Kunde ruft sie über eine bereitgestellte Schnittstelle ab und spielt sie selbst auf seine Geräte. Nicht geschuldet sind die Einrichtung auf dem Gerät und der Betrieb der dortigen Dienste.
Erreichbarkeitswache
Der Anbieter überwacht, ob sich die Gegenstellen des Kunden melden, und benachrichtigt die vom Kunden hinterlegten Empfänger per E-Mail, wenn ein Standort über einen festgelegten Zeitraum stumm bleibt. Geschuldet ist die Benachrichtigung, nicht die Wiederherstellung der Verbindung.
Eigener Vermittlungsserver
Der Anbieter betreibt für den Kunden einen eigenen Vermittlungsserver, über den ausschließlich dessen Verbindungen laufen. Wird der Zusatz abbestellt, führt der Anbieter die Verbindungen auf den geteilten Vermittlungsserver zurück; die bisherigen Adressen des Kunden bleiben bestehen.
Nicht Gegenstand der Leistung sind die Erreichbarkeit des Kundenanschlusses selbst, die Weiterleitung von Datenverkehr, Portfreigaben, die Bereitstellung eigener Domains des Kunden sowie die Sicherungssoftware auf den Geräten des Kunden.
§ 3 Verwaltergeräte und Zugriff auf Kundennetze
Betreut der Kunde mit dem Fernzugriff die Netze eigener Kunden, ist er diesen gegenüber dafür verantwortlich, wem er Zugriff einräumt. Der Anbieter prüft das nicht.
Ein vom Kunden eingerichtetes Verwaltergerät erreicht sämtliche seiner Kundennetze. Einrichtung und Sperrung eines solchen Geräts werden im Änderungsprotokoll des Kontos festgehalten. Der Kunde ist verpflichtet, den Kreis der Personen mit Zugriff auf ein solches Gerät eng zu halten und den Zugang unverzüglich zu sperren, wenn er nicht mehr benötigt wird.
§ 4 Cloud-Speicher: Verschlüsselung und Wiederherstellung
Der Kunde verschlüsselt die Daten, bevor sie übertragen werden. Der Anbieter betreibt den Speicher und hat technisch Zugriff darauf; nur eine Verschlüsselung beim Kunden stellt sicher, dass der Anbieter die Inhalte nicht lesen kann. Das dafür verwendete Programm wählt der Kunde.
Die Passphrase kennt allein der Kunde. Der Anbieter speichert sie nicht, kann sie nicht einsehen und nicht zurücksetzen. Geht sie verloren, sind die dort abgelegten Sicherungen dauerhaft unlesbar — auch für den Anbieter. Ein Anspruch auf Wiederherstellung besteht in diesem Fall nicht.
Das Zugangspasswort des Speichers ist davon zu unterscheiden. Es wird bei der Einrichtung einmalig angezeigt und vom Anbieter nicht gespeichert; es kann im Kundenbereich neu gesetzt werden. Ein laufender Sicherungsvorgang bricht dabei ab, bis der Kunde das neue Passwort hinterlegt hat.
Das Auflösen eines Sicherungsziels ist endgültig. Löst der Kunde ein Ziel im Kundenbereich auf, werden der Speicher und sämtliche darin abgelegten Daten gelöscht. Eine Wiederherstellung ist danach nicht möglich. Der Anbieter hält hierfür keine Sicherungskopie vor.
Der Anbieter kann die Größe eines Sicherungsziels auf Wunsch des Kunden im laufenden Betrieb ändern. Eine Verkleinerung ist nur möglich, solange die vorhandenen Daten in die kleinere Größe passen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Wiederherstellbarkeit seiner Sicherungen in angemessenen Abständen selbst zu prüfen. Der Anbieter schuldet die Bereitstellung des Speicherplatzes, nicht das Gelingen einer Sicherung oder Wiederherstellung.
§ 5 Vertragsschluss
Die Darstellung der Tarife stellt kein bindendes Angebot dar. Der Kunde gibt mit dem Absenden des Bestellformulars über die Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung durch den Anbieter per E-Mail zustande, spätestens mit der Freischaltung der Leistung.
Der Vertragstext wird vom Anbieter gespeichert. Der Kunde kann seine Vertragsdaten jederzeit im Kundenbereich einsehen.
§ 6 Testphase
Neue Konten erhalten eine kostenlose Testphase im jeweils angegebenen Umfang. Sie endet automatisch mit Zeitablauf und geht nicht in einen kostenpflichtigen Tarif über. Ein Zahlungsmittel ist für die Testphase nicht erforderlich. Nach ihrem Ende werden die Hostnamen nicht mehr aktualisiert und nach angemessener Frist entfernt, sofern der Kunde keinen Tarif bucht.
§ 7 Preise, Laufzeit und Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Kundenbereich angegebenen Preise.
Angebote an Verbraucher werden einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen. Angebote, die sich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB richten — der Fernzugriff für IT-Dienstleister — werden netto ausgewiesen; die Umsatzsteuer kommt hinzu und wird auf der Rechnung gesondert ausgewiesen. Welche Angabe gilt, steht bei jedem Tarif dabei.
Der Cloud-Speicher steht Verbrauchern und Unternehmern offen. Verbrauchern wird er einschließlich Umsatzsteuer ausgewiesen, Unternehmern netto; der abgebuchte Betrag ist in beiden Fällen derselbe. Auf der Rechnung erscheint er als Nettoposition mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer (§ 14 UStG).
Zusätzlich gebuchte Kontingente (weitere Kundennetze, weitere Gegenstellen) und Sicherungsziele des Cloud-Speichers werden je Einheit berechnet und erscheinen als eigene Positionen auf der Rechnung. Sie sind in keinem Tarif enthalten. Wird eine Einheit während einer laufenden Abrechnungsperiode hinzugebucht oder aufgelöst, wird der Unterschied anteilig verrechnet.
Die Vertragslaufzeit beträgt je nach gewählter Zahlweise einen Monat oder ein Jahr. Sie verlängert sich jeweils um denselben Zeitraum, sofern nicht gekündigt wird. Die Abrechnung erfolgt im Voraus für den jeweiligen Zeitraum.
Die Zahlungsabwicklung erfolgt über die Stripe Payments Europe, Ltd. Der Kunde hinterlegt dort ein Zahlungsmittel; der jeweils fällige Betrag wird zu Beginn des Abrechnungszeitraums eingezogen. Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt und stehen im Kundenbereich sowie im Zahlungsportal zum Abruf bereit. Mit der Bestellung erklärt sich der Kunde mit dem elektronischen Rechnungsversand einverstanden.
Bei einem Tarifwechsel während einer laufenden Abrechnungsperiode wird der Unterschied anteilig verrechnet: Beim Wechsel in einen höheren Tarif wird die Differenz für den Rest der Periode berechnet, beim Wechsel in einen niedrigeren Tarif wird ein entsprechendes Guthaben mit der nächsten Rechnung verrechnet.
Schlägt der Einzug fehl, wird er über einen Zeitraum von bis zu 14 Tagen wiederholt. Der Zugang bleibt in dieser Zeit bestehen. Bleibt die Zahlung endgültig aus, kann der Anbieter die Leistung sperren; die Daten des Kunden bleiben dabei zunächst erhalten. Der Vergütungsanspruch bleibt unberührt. Vor einer endgültigen Löschung von Hostnamen wird der Kunde gesondert informiert.
§ 8 Kündigung
Beide Seiten können den Vertrag mit einer Frist von einem Tag zum Ende der jeweiligen Laufzeit kündigen. Dem Kunden stehen dafür drei gleichwertige Wege offen: die Schaltfläche Verträge hier kündigen, die ohne Anmeldung erreichbar ist, die Kündigung im Kundenbereich unter „Tarif“ mit einem Klick, sowie eine Kündigung in Textform an info@idodns.de. Eine Begründung ist in keinem Fall nötig. Den Eingang einer über die Schaltfläche erklärten Kündigung bestätigt der Anbieter unverzüglich in Textform unter Angabe von Inhalt, Datum und Uhrzeit. Bis zum Ablauf der Laufzeit kann der Kunde die Kündigung im Kundenbereich zurücknehmen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Mit Ende des Vertrags werden die Hostnamen des Kunden aus der DNS-Zone entfernt und stehen zur erneuten Vergabe zur Verfügung. Ein Anspruch auf Wiederzuteilung desselben Namens besteht nicht.
Mit Ende des Vertrags werden ebenso die Kundennetze und Gegenstellen des Fernzugriffs abgeschaltet. Sicherungsziele des Cloud-Speichers und die darin abgelegten Daten werden gelöscht. Der Kunde ist dafür verantwortlich, benötigte Daten vorher abzurufen; der Anbieter hält keine Sicherungskopie vor. Vor der Löschung wird der Kunde gesondert per E-Mail informiert.
§ 9 Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet,
- seine Zugangsdaten geheim zu halten und sie nicht an Dritte weiterzugeben,
- den Dienst nicht für rechtswidrige Zwecke zu nutzen, insbesondere nicht zur Verbreitung von Schadsoftware, zum Versand unerwünschter Nachrichten oder für Angriffe auf fremde Systeme,
- den Dienst nicht zur Verschleierung der Herkunft rechtswidriger Inhalte einzusetzen,
- seine Kontaktdaten aktuell zu halten,
- den Update-Endpunkt nicht häufiger als technisch erforderlich aufzurufen,
- die in den Cloud-Speicher übertragenen Daten vor der Übertragung zu verschlüsseln und die dafür verwendete Passphrase so aufzubewahren, dass sie auch dann verfügbar ist, wenn das gesicherte Gerät ausfällt,
- im Cloud-Speicher keine Daten abzulegen, deren Speicherung oder Besitz rechtswidrig ist,
- bei der Betreuung fremder Netze die datenschutzrechtlichen Pflichten gegenüber seinen eigenen Kunden zu erfüllen, insbesondere den Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit dem Anbieter zu schließen. Der Anbieter hält ihn im Kundenbereich zur Annahme bereit; ohne ihn lässt sich kein Netz für einen Kunden anlegen.
Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen kann der Anbieter den Zugang sperren und den Vertrag außerordentlich kündigen.
§ 10 Verfügbarkeit
Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit des Dienstes, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit angekündigt und in verkehrsarme Zeiten gelegt. Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen — insbesondere beim Kunden, bei dessen Zugangsanbieter oder beim Betreiber der DNS-Infrastruktur — begründen keine Ansprüche gegen den Anbieter.
§ 11 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf — und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Der Kunde ist für die Sicherung seiner eigenen Daten und die Absicherung seines Anschlusses selbst verantwortlich.
Für den Cloud-Speicher gilt darüber hinaus: Der Anbieter schuldet die Bereitstellung des Speicherplatzes. Er haftet nicht für den Verlust von Daten, die auf einer fehlerhaft eingerichteten oder nicht ausgeführten Sicherung des Kunden, auf einer verlorenen Passphrase oder auf dem Auflösen eines Sicherungsziels durch den Kunden beruhen. Der Anbieter empfiehlt, sich nicht auf eine einzige Sicherung zu verlassen.
§ 12 Änderungen dieser Bedingungen
Der Anbieter kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage oder an Änderungen des Dienstes erforderlich ist. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen, gelten sie als angenommen; auf diese Folge wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Fall des Widerspruchs kann jede Seite den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.
§ 13 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.